Nötige Dokumenten zur Verleihung:

  1. Im Fall von Privatperson:  
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltskarte oder andere offizielle Ausweise, die Ihre Wohnadresse bestätigen
  • länger, als 3 Jahren gültige Fahrerlaubnis (Kategorie „B“)
  • Steuerkarte, oder geprägte Bankkarte
  • 1 Zahlungsbeleg von Werkrechnung für Ihre Wohnadresse (Check-, oder Bankrechnung-Auszug)
  1. Im Fall von Firmen:
  •   nicht älter, als 30 Tage Firmenauszug
  •   Unterschriftstitelexemplar
  •   Firmenstempel
  •   Wenn der Unterzeichner nicht in der Firma ist: Ermächtigung
  1. Alle Leiter müssen für Fahrerlaubnis haben:
  •   Personalausweis oder Reisepass
  •   Aufenthaltskarte oder andere offizielle Ausweise, die Ihre Wohnadresse bestätigen
  •   länger, als 3 Jahren gültige Fahrerlaubnis (Kategorie „B“)

 

Voraussetzungen der Verleihung:

  • Die Preisen gelten für 1 Tag (24 Stunden). Das ist am kleinsten Verleihungseinheit. In allem Fall zählt ein Tag von Zeitpunkt der Übernahme bis zum nächsten Tag denselben Zeitpunkt. Alle anderen gestarteten Tage zählen eine weitere Verleihungseinheit (Tag) und Sie müssen weiteres Taggeld zahlen.
  • Der Preis von ein Tag (Verleihungseinheit) enthält 400 km Weg. Wenn Sie es auf allen Tagen übertreten, müssen Sie Extra Kilometerpreis zahlen.
  • Für die Festigung der Absicht müssen Sie den „Vertrag der Verleihung von Fahrzeug“ ausfüllen und unterschreiben, daneben muss der 30% des Fahrpreises einzahlen werden.
  • Der Fahrpreis enthält den Preis von Autobahnkleber (ungarisch, jährlich), die Schuld und der Preis von CASCO und andere öffentliche Frachte.
  • Bei der Übernahme ist das Fahrzeug sauber und vollgetankt. Der Mieter muss so zurückgeben.
  • Alle andere Kosten muss der Mieter zahlen (z. B. Brennstoff, ausländische Autobahnpreise, Parkpreise, Fähre, usw.)
  • Der Verleihungspreis muss immer vorne zahlen werden.
  • Für die Sicherung der Verleihung muss 150.000.-HUF Kaution gezahlt werden, was wir am Ende zurückzahlen, wenn es kein Problem gab. Kaution muss nicht gezahlt werden, wenn Sie Leiter bitten.
  • Der Mieter muss das Fahrzeug und die Zubehören bestimmungsgemäß nutzen. Wenn es nicht so ist, muss er die Reparatur zahlen.
  • Unter der Zeit von Verleihung können nur die Personen leiten, die im Vertrag genannt werden und Ermächtigung bekommt haben.
  • IM FAHRZEUG IST DAS RAUCHEN VERBOTEN UND DIE LEIFERUNG VON LEBENDE TIERE AUCH!
  • Verboten ist:
    • zur eine dritte Person überzugeben, die im Vertrag nicht genannt wird (ohne schriftliche Ermächtigung),
    • gewerbsmäßig oder für Lasttransport zu benutzen (ohne die Erlaubnis von Verkehrsbetriebe)
    • für Rennsport oder Training daran zu nutzen,
    • für Schleppen zu nutzen (ohne die Ermächtigung der Vermieter),
    • zollpflichtige Waren ohne Erlaubnis, gesetzwidrig zu transportieren,
    • mehr als 130 km/St zu fahren,
    • im Fall von Vergriff von Kühlflüssigkeit, Schmieröle, oder von Schaden der Messgeräte zu nutzen,
    • an Fahren unfähig zu leiten, besonders im Fall von Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentennutzung zu leiten, oder für solche Personen die Leiter überzugeben.

 

Zuschlagpflichtige Dinge:

  • Wenn Sie auf allen Tagen den Maximum (400 km) übertreten. (in Anfangspromotionen ist es 8 c + MwSt. / km
  • Wenn Sie das Fahrzeug nicht in der Zeit zurückholen (Nachfrist: halbe Stunde), müssen Sie ein ganzes Taggeld zahlen.
  • Im Fall von Schaden immer, auch wenn der Schädiger unbekannt ist.
  • Im Fall von Bruch von Regeln zählt der Mieter alle Schäden und die Strafe auch!
  • Wenn der Mieter vergiss zu sagen, dass einige Zahlung nicht gemacht wurde, dann muss er neben die Zahlung plus 20€  + MwSt. (Administrationsgeld) zahlen.
  • Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht säubern kann, so muss er 10 € + MwSt. (äußere Säuberung) und 10 € + MwSt. (innere Säuberung) zahlen.
  • IN DAS FAHRZEUG IST DAS RAUCHEN VERBOTEN UND DIE LEIFERUNG VON LEBENDE TIERE AUCH!
  • IN DAS FAHRZEUG IST DAS RAUCHEN VERBOTEN UND DIE LIFERUNG VON LEBENDE TIERE AUCH! Im Fall von Verletzung muss der Mieter 200 €.-HUF + MwSt. zahlen.
  • Die Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeuges ist 130 km/St. Wenn Sie sie in der Zeit der Verleihung übertreten, (anhand von GPS-Verfolgung, ohne offizielle Kontrolle, muss der Mieter nach jeder 5 km/St. und 5 Minuten 10 € + MwSt. zahlen.
  • Wenn die Zahlung sich verspätet, muss den Notenbankgrundzins doppelt mal und auch 10 € + MwSt. gezahlt werden.

Ich habe die Voraussetzungen der Verleihung verstanden, möchte Preisangebot bitten.

Bitte für Angebot...